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   VG Bayreuth, 18.02.2020 - B 1 K 19.233   

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VG Bayreuth, 18.02.2020 - B 1 K 19.233 (https://dejure.org/2020,23616)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 18.02.2020 - B 1 K 19.233 (https://dejure.org/2020,23616)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 18. Februar 2020 - B 1 K 19.233 (https://dejure.org/2020,23616)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    FZV § 16 Abs. 2 S. 1; BayVwVfG Art. 49 Abs. 2 S. 1 Nr. 3
    Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Zuteilung eines roten Kennzeichens

  • rewis.io

    Widerruf der Zuteilung eines roten Kennzeichens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Augsburg, 07.07.2015 - Au 3 K 15.22

    Zuteilung von roten Dauerkennzeichen; Widerruf; Zuverlässigkeit (verneint);

    Auszug aus VG Bayreuth, 18.02.2020 - B 1 K 19.233
    Die Zuverlässigkeit ist in Anbetracht dieses Schutzzwecks regelmäßig in Frage zu stellen, wenn der jeweilige Antragsteller entweder gegen einschlägige Vorschriften im Umgang mit dem roten Kennzeichen verstoßen hat oder Verstöße gegen Verkehrsvorschriften bzw. Strafvorschriften begangen hat, die ihrerseits eine missbräuchliche Verwendung von roten Dauerkennzeichen vermuten lassen, oder wenn hinsichtlich des ordnungsgemäßen Führens seines Gewerbebetriebs sonstige Auffälligkeiten und Unregelmäßigkeiten zutage treten, die eine derartige Vermutung begründen (VG Augsburg, U.v. 7.7.2015 - Au 3 K 15.22 - juris unter Zitierung folgender Rechtsprechung: OVG NW, B.v. 10.4.2012 - 8 B 209/12 - juris Rn. 4 f.; B.v. 4.11.1992 - 13 B 3083/92 - NVwZ-RR 1993, 218 - juris Rn. 7-15; VG Augsburg, U.v. 19.5.2009 - Au 3 K 08.1437 - juris Rn. 22; U.v. 20.2.2009 - Au 3 K 08.1399 - juris Rn. 23; VG Ansbach, B.v. 5.7.2013 - AN 10 S 13.985 - juris Rn. 23).

    Im Interesse der öffentlichen Sicherheit, deren Schutz der Widerruf der Zuteilung nach § 16 Abs. 2 FZV bezweckt, sind diese Folgen des Widerrufs vom Kläger jedoch hinzunehmen (VG Augsburg, U.v. 7.7.2015 - Au 3 K 15.22 - juris).

    Ein Absehen vom Widerruf in Ausübung behördlichen Ermessens würde eine außergewöhnliche Interessenlage des Betroffenen voraussetzen, die das öffentliche Interesse am Widerruf überwiegen würde (VG Augsburg, U.v. 7.7.2015 - Au 3 K 15.22 - juris, VG Stade, U.v. 12.2.2018 - 1 A 364/16 - juris).

  • VG Augsburg, 14.10.2003 - Au 3 K 03.1133
    Auszug aus VG Bayreuth, 18.02.2020 - B 1 K 19.233
    In Anbetracht der Tatsache, dass bei einer etwaigen Unfallverursachung durch ein nichtversichertes Fahrzeug der Geschädigte womöglich auf immensen Kosten "sitzen bleibt", ist eine Verletzung der Versicherungspflicht bei der Zuverlässigkeitsprüfung als besonders schwerwiegend anzusehen (VG Augsburg, U.v. 14.10.2003 - Au 3 K 03.1133 - juris).
  • BVerwG, 25.03.1991 - 1 B 10.91

    Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Gewerbeuntersagung wegen

    Auszug aus VG Bayreuth, 18.02.2020 - B 1 K 19.233
    Ein solcher Ausnahmefall wird jedoch angesichts des Schutzzwecks einer Gewerbeuntersagung selbst dadurch nicht begründet, dass ein Gewerbetreibender hierdurch sozialhilfebedürftig zu werden droht (vgl. BVerwG, B.v. 25.3.1991 - 1 B 10.91 - NVwZ-RR 1991, 408 - juris Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.1992 - 13 B 3083/92

    Rote; Dauerkennzeichen; Ausgabe; Zuverlässigkeit; Kennzeichen; Rote Nummern;

    Auszug aus VG Bayreuth, 18.02.2020 - B 1 K 19.233
    Die Zuverlässigkeit ist in Anbetracht dieses Schutzzwecks regelmäßig in Frage zu stellen, wenn der jeweilige Antragsteller entweder gegen einschlägige Vorschriften im Umgang mit dem roten Kennzeichen verstoßen hat oder Verstöße gegen Verkehrsvorschriften bzw. Strafvorschriften begangen hat, die ihrerseits eine missbräuchliche Verwendung von roten Dauerkennzeichen vermuten lassen, oder wenn hinsichtlich des ordnungsgemäßen Führens seines Gewerbebetriebs sonstige Auffälligkeiten und Unregelmäßigkeiten zutage treten, die eine derartige Vermutung begründen (VG Augsburg, U.v. 7.7.2015 - Au 3 K 15.22 - juris unter Zitierung folgender Rechtsprechung: OVG NW, B.v. 10.4.2012 - 8 B 209/12 - juris Rn. 4 f.; B.v. 4.11.1992 - 13 B 3083/92 - NVwZ-RR 1993, 218 - juris Rn. 7-15; VG Augsburg, U.v. 19.5.2009 - Au 3 K 08.1437 - juris Rn. 22; U.v. 20.2.2009 - Au 3 K 08.1399 - juris Rn. 23; VG Ansbach, B.v. 5.7.2013 - AN 10 S 13.985 - juris Rn. 23).
  • VG Kassel, 13.08.2015 - 1 L 894/15

    Widerruf der Zuerteilung von "roten Kennzeichen"

    Auszug aus VG Bayreuth, 18.02.2020 - B 1 K 19.233
    Die Vorschrift ist analog im Falle eines Widerrufs vor regulärem Fristablauf anzuwenden (VG Kassel, B.v 13.8.2015 - 1 L 894/15.KS - juris).
  • VG Stade, 12.02.2018 - 1 A 364/16

    Ermessen; rote Kennzeichen; Widerruf; Zuverlässigkeit

    Auszug aus VG Bayreuth, 18.02.2020 - B 1 K 19.233
    Ein Absehen vom Widerruf in Ausübung behördlichen Ermessens würde eine außergewöhnliche Interessenlage des Betroffenen voraussetzen, die das öffentliche Interesse am Widerruf überwiegen würde (VG Augsburg, U.v. 7.7.2015 - Au 3 K 15.22 - juris, VG Stade, U.v. 12.2.2018 - 1 A 364/16 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2012 - 8 B 209/12

    Widerruf der Zuteilung der roten Kennzeichen zur wiederkehrenden betrieblichen

    Auszug aus VG Bayreuth, 18.02.2020 - B 1 K 19.233
    Die Zuverlässigkeit ist in Anbetracht dieses Schutzzwecks regelmäßig in Frage zu stellen, wenn der jeweilige Antragsteller entweder gegen einschlägige Vorschriften im Umgang mit dem roten Kennzeichen verstoßen hat oder Verstöße gegen Verkehrsvorschriften bzw. Strafvorschriften begangen hat, die ihrerseits eine missbräuchliche Verwendung von roten Dauerkennzeichen vermuten lassen, oder wenn hinsichtlich des ordnungsgemäßen Führens seines Gewerbebetriebs sonstige Auffälligkeiten und Unregelmäßigkeiten zutage treten, die eine derartige Vermutung begründen (VG Augsburg, U.v. 7.7.2015 - Au 3 K 15.22 - juris unter Zitierung folgender Rechtsprechung: OVG NW, B.v. 10.4.2012 - 8 B 209/12 - juris Rn. 4 f.; B.v. 4.11.1992 - 13 B 3083/92 - NVwZ-RR 1993, 218 - juris Rn. 7-15; VG Augsburg, U.v. 19.5.2009 - Au 3 K 08.1437 - juris Rn. 22; U.v. 20.2.2009 - Au 3 K 08.1399 - juris Rn. 23; VG Ansbach, B.v. 5.7.2013 - AN 10 S 13.985 - juris Rn. 23).
  • VG Augsburg, 19.05.2009 - Au 3 K 08.1437

    Rotes Kennzeichen; Widerruf; Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VG Bayreuth, 18.02.2020 - B 1 K 19.233
    Die Zuverlässigkeit ist in Anbetracht dieses Schutzzwecks regelmäßig in Frage zu stellen, wenn der jeweilige Antragsteller entweder gegen einschlägige Vorschriften im Umgang mit dem roten Kennzeichen verstoßen hat oder Verstöße gegen Verkehrsvorschriften bzw. Strafvorschriften begangen hat, die ihrerseits eine missbräuchliche Verwendung von roten Dauerkennzeichen vermuten lassen, oder wenn hinsichtlich des ordnungsgemäßen Führens seines Gewerbebetriebs sonstige Auffälligkeiten und Unregelmäßigkeiten zutage treten, die eine derartige Vermutung begründen (VG Augsburg, U.v. 7.7.2015 - Au 3 K 15.22 - juris unter Zitierung folgender Rechtsprechung: OVG NW, B.v. 10.4.2012 - 8 B 209/12 - juris Rn. 4 f.; B.v. 4.11.1992 - 13 B 3083/92 - NVwZ-RR 1993, 218 - juris Rn. 7-15; VG Augsburg, U.v. 19.5.2009 - Au 3 K 08.1437 - juris Rn. 22; U.v. 20.2.2009 - Au 3 K 08.1399 - juris Rn. 23; VG Ansbach, B.v. 5.7.2013 - AN 10 S 13.985 - juris Rn. 23).
  • VG Augsburg, 20.02.2009 - Au 3 K 08.1399

    Rotes Kennzeichen; Widerruf; Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VG Bayreuth, 18.02.2020 - B 1 K 19.233
    Die Zuverlässigkeit ist in Anbetracht dieses Schutzzwecks regelmäßig in Frage zu stellen, wenn der jeweilige Antragsteller entweder gegen einschlägige Vorschriften im Umgang mit dem roten Kennzeichen verstoßen hat oder Verstöße gegen Verkehrsvorschriften bzw. Strafvorschriften begangen hat, die ihrerseits eine missbräuchliche Verwendung von roten Dauerkennzeichen vermuten lassen, oder wenn hinsichtlich des ordnungsgemäßen Führens seines Gewerbebetriebs sonstige Auffälligkeiten und Unregelmäßigkeiten zutage treten, die eine derartige Vermutung begründen (VG Augsburg, U.v. 7.7.2015 - Au 3 K 15.22 - juris unter Zitierung folgender Rechtsprechung: OVG NW, B.v. 10.4.2012 - 8 B 209/12 - juris Rn. 4 f.; B.v. 4.11.1992 - 13 B 3083/92 - NVwZ-RR 1993, 218 - juris Rn. 7-15; VG Augsburg, U.v. 19.5.2009 - Au 3 K 08.1437 - juris Rn. 22; U.v. 20.2.2009 - Au 3 K 08.1399 - juris Rn. 23; VG Ansbach, B.v. 5.7.2013 - AN 10 S 13.985 - juris Rn. 23).
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